Zweitwohnsitznehmer bis 7. Juni ausgesperrt

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Zur Situation der Zweitwohnsitznehmer äußert sich der FDP-Landesvorsitzende René Domke:

„Mit der aktuellen Verordnung bleiben Zweitwohnsitznehmer bis zum 07. Juni ausgesperrt. Gerade angesichts der stark gesunkenen Inzidenzwerte hätten die Interessen dieser Menschen stärker berücksichtigt werden müssen. Immerhin zahlen sie alle Zweitwohnsitzsteuer in Mecklenburg-Vorpommern und müssen auch ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihrem Eigentum nachkommen.

Wir Freie Demokraten fordern daher von der Landesregierung, die Zweitwohnsitznehmer für die Dauer des Einreiseverbots zu entschädigen. Wenn das Land verbietet den Zweitwohnsitz zu nutzen, dann soll es den Menschen auch die dafür gezahlten Steuern zurückerstatten. Die Kommunen sehen wir hier ausdrücklich nicht in der Verantwortung.In der Staatskanzlei wird unterschätzt, welcher Eindruck bei den Menschen entsteht, die vom Staat ein Ultimatum gestellt bekommen haben, innerhalb einer Woche ihr Zuhause verlassen zu müssen. Neben der wissenschaftlichen Evidenz zur Angemessenheit dieser Maßnahme fehlte auch jedes Verständnis für die Situation, sodass auch die Ausnahmen für Geimpfte erst vor Gericht erstritten werden mussten. Ein Einsehen gab es dann zumindest bei der Mitnahme von minderjährigen Kindern.

Die Botschaft, die Frau Schwesig damit gesendet hat, ist jedoch nicht mehr rückgängig zu machen. Wer vorher in Mecklenburg-Vorpommern investieren wollte, der wird es sich angesichts dieser Behandlung in Zukunft leider zweimal überlegen. Neben diesem Imageschaden fördert die Regelung auch das Denunziantentum, indem die Nachbarn aus anderen Bundesländern unter den Generalverdacht der Pandemietreiber gestellt werden. Die FDP MV fordert, dass diese spalterischen Regelungen korrigiert werden und jedem der in Mecklenburg-Vorpommern eine Heimat gefunden hat, von der Gesetzgebung gleich behandelt wird.“

 

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