Zu der heutigen Entscheidung des Landgerichts Schwerin im Verfahren zwischen dem Land M-V und Genting Hong Kong

Zu der heutigen Entscheidung des Landgerichts Schwerin im Verfahren zwischen dem Land M-V und Genting Hong Kong äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Schweriner Landtag:

„Die Landesregierung kann vorerst aufatmen und die Steuerzahler auch. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes müssen die 88 Mio. USD Liquiditätsdarlehen nicht ausgezahlt werden. Das Hauptverfahren bleibt dennoch abzuwarten. Damit wäre das Land mit einem blauen Auge aus dem Darlehensvertrag herausgekommen.
Es bleibt aber die Erkenntnis, dass sich die alte Landesregierung auf sehr dünnem Eis bewegte und ohne die Warnsignale aus dem Bund vermutlich Geld in Richtung Ausland gereicht hätte. Vor Ort, bei den MV Werften, wäre davon nach heutiger Erkenntnis nichts angekommen. Das gibt zu denken!“