Wulff: Windpark-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein richtiger Wegweiser

In seinem heutigen Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die verpflichtende Bürgerbeteiligung an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern verfassungsgemäß ist. Die Karlsruher Richter begründen ihre Entscheidung mit wichtigen Gemeinwohlzielen wie Klimaschutz und gesicherte Stromversorgung. Dazu erklärt David Wulff, energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Wir fordern schon lange die stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Die Energiewende kann uns nur gelingen, wenn wir die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien haben. Das Urteil ist ein richtiger Wegweiser, wie es weitergehen muss. Aber eine Beteiligung darf am Ende nicht nur am Gewinn des Windrads hängen. Es wäre für alle Beteiligten das Einfachste, wenn die Standortgemeinde einfach einen prozentualen Anteil am direkten Umsatz des jeweiligen Windparks erhält.“