Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt Wahlrechtsreform
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform bestätigt. Der Generalsekretär der FDP Mecklenburg-Vorpommern, David Wulff, äußerte sich zu dem Urteil wie folgt:
Ein kluges und ausgewogenes Signal für die Zukunft des deutschen Wahlrechts
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein kluges und ausgewogenes Signal für die Zukunft des deutschen Wahlrechts. Wenn die Politik das Land reformieren will, dann darf sie sich selbst nicht ausnehmen. Aus diesem Grund darf der Deutsche Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert wachsen. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt im Wesentlichen das neue Wahlrecht. In der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestages bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz.“
Wulff betont die Notwendigkeit und Richtigkeit der Reform:
„Das Urteil zeigt, dass es richtig war, zu Beginn der Legislaturperiode eine Wahlrechtsreform auf den Weg zu bringen, die einem sich verändernden Parteiensystem Rechnung trägt und sicherstellt, dass die Wählerinnen und Wähler vor der Wahl wissen, wie viele Abgeordnete es nach der Wahl geben wird. Die Einführung der Zweitstimmendeckung sichert die Funktionsfähigkeit des Bundestages, ohne die Prinzipien der Demokratie und der Chancengleichheit zu verletzen. Die Abschaffung unausgeglichener Überhangmandate begrüßen wir als entscheidenden Schritt, um das Zweitstimmenergebnis bei der Sitzverteilung nicht zu verzerren und den Steuerzahler nicht weiter zu belasten.“
Kritik an der Reform muss gut begründet werden:
„Wer die Zweitstimmendeckung und die stabile Verkleinerung des Bundestages kritisiert, wird dies auch vor dem Steuerzahler rechtfertigen müssen. Das Gericht hat ebenfalls klargestellt, dass die Fünfprozenthürde unter den aktuellen Bedingungen ohne Ausnahmen verfassungswidrig ist. Hier muss der Gesetzgeber entscheiden, wie er mit dem Urteil umgeht, um die Grundmandatsklausel entsprechend anzupassen oder alternative Lösungen, wie eine Listenverbindung, zu entwickeln. Sollte dies nicht geschehen, wird die Wahlkreisklausel aus dem ursprünglichen Entwurf weiterhin Anwendung finden.“
Stärkung der Wahlkreisarbeit
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt den Reformkurs der Koalition und widerspricht der Kritik, dass die Oppositionsparteien benachteiligt werden. Sie hebt die Gleichwertigkeit der Wahlkreisarbeit aller Abgeordneten hervor und räumt mit Mythen auf, die vor allem von der Union verbreitet werden.“
Die FDP sieht das Urteil als klare Bestätigung ihrer Reformbestrebungen
„Die FDP sieht das Urteil als klare Bestätigung der Wahlrechtsreform. Für uns unterstreicht die Entscheidung die Notwendigkeit und Richtigkeit der Reform. Unser Ziel bleibt es, einen zukunftsfähigen Bundestag zu gestalten, der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger optimal vertritt und dessen Größe klar definiert ist. Die bewährte Verbindung zwischen Verhältnis- und Personenwahl bleibt dabei erhalten und wird durch die heutige Entscheidung gestärkt.“
Die FDP Mecklenburg-Vorpommern wird sich weiterhin für ein modernes und gerechtes Wahlrecht einsetzen, das den demokratischen Prinzipien entspricht und die Effizienz des Bundestages sichert.