Sonderzahlung für Landesbedienstete bleibt nicht ohne Kritik
Zu dem heute im Landtag vo Mecklenburg-Vorpommern beschlossenen Gesetz zur Corona-Sonderzahlung für Beamte und Beamtinnen äußert sich der Landesvorsitzende der FDP MV und Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Am Ende aller Abwägungen stimmt die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf zu, um nicht die Auszahlung für diejenigen in Abrede zu stellen, die tatsächlich durch die Pandemie stark belastet waren. Dennoch hätte bei gründlicherer und langfristigerer Vorbereitung eine Abstufung nach Belastungssituation oder nach Systemrelevanz vorgenommen werden können oder sogar müssen.
Für Einige ist die Vereinheitlichung ein angenehmer Mitnahmeeffekt, andere können es kaum als Wertschätzung ihrer persönlichen Leistung verstehen, wenn es quasi alle bekommen. Problematisch ist zudem, dass auch undifferenziert bis in hohe Besoldungsstufen B8 oder R8 gezahlt wird. Auch hier hätten untere Einkommensgruppen, für die Mehrbelastungen schwerer abzufedern sind, besser gestellt werden können und mit zunehmender Besoldung die Sonderzahlung geringer ausfallen können.
Auch erzeugt die Stichtagsregelung auf den 29.11.2021 ein absurdes Bild. Wer bis zum 28.11.2021 vielleicht unter höchster Belastung ausschied, geht leer aus, wer vielleicht gar nicht das ganze Jahr 2021 belastet war, erhält die volle Summe. Das werden viele nicht nachvollziehen können, gerade nicht, wenn sie nicht in den Genuss einer steuerfreien Sonderzahlung kommen.“