Kein Kollektivzwang bei Grundrechtseinschränkungen

Zum Impfgipfel äußert sich der FDP-Landesvorsitzende René Domke:

„Wir müssen dringend darüber sprechen, wie lange und unter welchen Voraussetzungen Grundrechte und Grundfreiheiten von Geimpften überhaupt eingeschränkt bleiben. Wenn von diesen Personen nachweislich keine Gefahr mehr ausgeht und sie auch selbst nur noch minimal gefährdet sind, dann dürfen ihre Rechte nicht weiter eingeschränkt werden. Es gibt dabei keinen Kollektivzwang. Entgegen der Meinung der Ministerpräsidentin sind die Beschränkungen ständig zu prüfen und von staatlicher Seite zu rechtfertigen. Nicht etwa die Bürgerin oder der Bürger hat zu beantragen oder zu rechtfertigen, dass die Beschränkungen wegfallen sollen oder nicht. Insofern kann es gar keine „verfrühte“ Debatte geben, wie die Ministerpräsidentin suggeriert. Jede Grundrechtseinschränkung ist stets und ständig zu prüfen und zu rechtfertigen.

Anstatt weiter Wirrwarr mit immer neuen Verordnungen zu stiften, sollte die Landesregierung anfangen, die getroffenen Maßnahmen auch wissenschaftlich zu begründen. Wir Freie Demokraten fordern, dass jetzt gehandelt wird und, dass jetzt die Debatte geführt wird, wann welche Einschränkungen nicht mehr für Geimpfte gelten.

Zudem fordert die FDP, dass niedergelassene Ärzte mehr Entscheidungsfreiheit bei der Impfpriorisierung erhalten und mit ausreichend Impfstoff versorgt werden. Als wichtigste medizinische Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger müssen wir Hausärzten, aber auch Betriebsärzten eine größere Rolle in der Impfkampagne zukommen lassen.“