Gericht bügelt Fehler der Landesregierung aus

Zur Aufhebung der Ausgangssperre äußert sich der FDP-Landesvorsitzende René Domke:

„Die Aufhebung der Ausgangssperre durch das OVG war absehbar und ist eindeutig. Es ist höchst fragwürdig, warum die Landesregierung Maßnahmen verhängt, bei denen sie im Vorhinein davon ausgehen muss, dass sie unverhältnismäßig sind und daher einer Überprüfung vor Gericht nicht standhalten. So werden nur die Gerichte unnötig belastet und die Akzeptanz in der Bevölkerung für die tatsächlich angemessenen Maßnahmen verspielt.

Zudem fehlt es zunehmend an Klarheit für die Menschen im Land. Auch wenn nun die bundesweite Notbremse in Kraft tritt, wird auch hier die Ausgangssperre verfassungsrechtlich überprüft. Hier haben schon mehrere Bundestagsabgeordnete der FDP eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ins Spiel gebracht. Klar ist: Ausgangssperren sind eine ultima ratio und die milderen Eingriffe sind nicht ausgeschöpft worden.“

 

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