Geldwäschegesetz und Transparenzregister
Zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN „Transparenzpflichten nach Geldwäschegesetz erfüllen“, äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP Landtagsfraktion René Domke:
„Das Ansinnen, die Stiftung für Klima- und Umweltschutz hinsichtlich ihrer Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz zu überprüfen, zeigt, dass die Intransparenz und die schmallippigen Erklärungen der Landesregierung Misstrauen erwecken. Ein Verwirrspiel an behördlichen Zuständigkeiten ist jedenfalls keine Antwort.
Die Landesregierung muss Auskunft erteilen, wenn sie diese Erkenntnisse hat. Plötzlich tauchen Fragen auf zur Errichtung der Stiftung, zur Anerkennung, zur Gemeinwohlorientierung, zur nunmehr geplanten Auflösung der Stiftung, zur Herkunft und Bindung von Zustiftungen bis hin zu den wirtschaftlich Berechtigten. Auch ist nach wie vor die Frage zu stellen, ob eine nachrichtendienstliche Einordnung des russischen Engagements in dieser Stiftung jemals vorgenommen wurde.
Die Stiftung war ein gut beschütztes und umsorgtes Konstrukt, heute eher ein unliebsames Gebilde, das unbequeme Fragen aufwirft.
Es gibt also viel zu hinterfragen, aufzuklären oder gar zu untersuchen.“