Franz-Robert Liskow/Dr. Harald Terpe/René Domke: 20 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in der Ukraine bereitstellen

Der Angriffskrieg Russlands und das dadurch verursachte Leid bedingen sofortige humanitäre Hilfe. Zwischen den Fraktionen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern herrscht Einigkeit zur Auflösung der landeseigenen „Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V“. Die Forderung aus dem Parlament zur Umwidmung der Zustiftung des russischen Unternehmens Gazprom in Höhe von 20 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in der Ukraine wurde auch seitens der Landesregierung durch die Ministerpräsidentin aufgegriffen und begrüßt. Die Koalitionen von CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP wollen dies zum kommenden Landtag mit einem Dringlichkeitsantrag flankieren, der auf Bereitstellung kurzfristiger humanitärer Hilfe abzielt.

Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Franz-Robert Liskow erklärt:

„Die Bereitstellung von Finanzmitteln für humanitäre Hilfe für die ukrainische Bevölkerung muss aufgrund der aktuellen Situation schnellstmöglich erfolgen hat und darf sich nicht durch eine langwierige Prüfung der rechtlichen Fragen bezüglich der Auflösung der landeseigenen Stiftung und der Umwidmung der Stiftungsgelder verzögern, zumal der Stiftungsvorsitzende höchst unterschiedliche Signale aussendet, was die Auflösung der Stiftung angeht.“

Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Harald Terpe kommentiert:

„Mitmenschlichkeit und Solidarität mit der Ukraine sind das Gebot der Stunde. Um eine zügige Bereitstellung der 20 Millionen Hilfsgelder zu gewährleisten, ist der Weg über den Landeshaushalt die beste Wahl. Mecklenburg-Vorpommern will den Menschen in der Ukraine helfen und mit dem vorliegenden Antrag der demokratischen Oppositionsfraktionen kann diese finanzielle Hilfe schnell und zielgerichtet ermöglicht werden.“

Der Vorsitzende der Fraktion der FDP, René Domke erklärt:

„Die Landesregierung muss Finanzmittel aus dem Landeshaushalt schnellstens zur Verfügung stellen. Es könnten verschiedene Soforthilfen, unter anderem für die Versorgung der Flüchtlinge, für Nahrungsmittellieferungen, Arzneimittel und andere medizinische Materialien, weitere benötigte Güter sowie für die Ausstattung von Krankenhäusern aufgrund des unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedarfs über außerplanmäßige Ausgaben bereitgestellt werden. Mittel für mittel- und langfristige Hilfsmaßnahmen, etwa für Wiederaufbau, sind in den Doppelhaushalt 2022/2023 einzustellen.“