FDP setzt auf ziel- und wirkungssichere Entlastung und nicht auf Populismus

 

Zum Antrag der AfD „Aussetzung der CO2-Abgabe auf Benzin, Gas- und Dieselkraftstoff - Erhöhung der Pendlerpauschale“ im Schweriner Landtag, äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion und Landesvorsitzende der FDP Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

„Die immensen und immer dynamischer steigenden Kraftstoffkosten und Energiekosten haben verschiedene Ursachen, die nun kumuliert aufeinandertreffen. Nun gilt es, dort abzufedern, wo die Menschen darauf angewiesen sind, weil sie sich den Preisen nicht entziehen können.

Ein sinnvoller erster Schritt war die Entlastung der Pendler durch die Erhöhung der Entfernungspauschale. Eine solche Erhöhung muss nach unserer Ansicht wie viele andere Pauschbeträge, z.B. auch für Fahrkosten gehbehinderter Menschen, dynamisiert werden, um die berufliche Mobilität abzusichern. Wenn nunmehr beklagt wird, die Entfernungspauschlage wirke erst viel zu spät, so muss man darauf verweisen, dass mit einem Lohnsteuerermäßigungsantrag natürlich auch die monatliche Lohnsteuer abgesenkt werden kann, was sofort im Geldbeutel zu spüren ist.

Eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes ist aufgrund der Beschränkungen in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie rein rechtlich nicht möglich und eine Verständigung auf EU-Ebene wäre viel zu langwierig. Auf welche Art und Weise Polen sich über EU-Recht hinweggesetzt hat, wird sich noch aufklären. Allerdings wissen wir auch, dass aus bisher jeder Absenkung des Steuersatzes nur maximal 30% beim Verbraucher ankommen. Der Rest wird eingepreist und führt eben gerade nicht zur Entlastung. Hier kann man zwar populistisch eine Absenkung fordern, nur wem nützt es, wenn sich dies nicht im Preis niederschlägt. Entscheidend ist, was der Kunde brutto an der Tankstelle bezahlen muss und nicht, welcher Steuersatz auf dem Kassenbon steht.

Aus unserer Sicht muss hinsichtlich der Systematik gehandelt werden, vielleicht müssen wir endlich dafür sorgen, dass keine Steuer mehr auf eine andere Steuer oder Abgabe erhoben wird, denn der Kraftstoffpreis ist belegt mit der CO2-Abgabe, mit der Energiesteuer, mit der Erdölbevorratungsabgabe und der Mehrwertsteuer, sondern eine Verrechnung erfolgen kann oder aber Vorbelastungen aus der Bemessung der nächsten Steuer herausgerechnet werden.

Es gibt Instrumente, nur diese müssen ziel- und wirkungssicher eingesetzt werden.“