Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Ladenöffnungsgesetz -LöffG M-V)

Zu dem Antrag der FDP-Fraktion im Landtag-Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich die wirtschaftspolitische Sprecherin, Sandy van Baal:

Mit dem Antrag auf eine zeitlich begrenzte Änderung des Landesöffnungsgesetzes wollten wir dem stationären Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern ein Instrument zur Hilfe durch Selbsthilfe an die Hand geben.
Insbesondere aufgrund der kompletten beziehungsweise faktischen Schließungen im Rahmen von Corona-Maßnahmen sind die wirtschaftlichen Reserven fast gänzlich ausgeschöpft. Unser Antrag sollte den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land die Chance bieten, gemeinsam mit der Kunst- und Kulturbranche, mit der Gastronomie den Innenstädten Leben einzuhauchen.

Argumente, eine Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen führten lediglich zur Erhöhung der Kaufkraft, sondern lediglich zu einer Umverteilung ziehen hier nicht. Diese Begründung greift zu kurz. Es wird außer Acht gelassen, dass wir gerade eine Öffnung zur Hochsaison des Tourismus in unserem Land anstrebten.

Eine Verkaufsöffnung zu einer Zeit, in der sich die Zahl der Menschen in unserem Land deutlich erhöht. Wir wollten unseren Einzelhändlern die Möglichkeit an die Hand frei darüber zu entscheiden, sich diesen potenziellen Kundinnen und Kunden zu öffnen. Leider konnte sich die rot-rote Koalition nicht dazu durchringen unseren Antrag sachlich in den Ausschüssen zu diskutieren und so dem stationären Einzelhandel in unserem Land zu stärken und zu unterstützen.“